BGN - Bürger Gegen Nepp - Gemeinsam gegen Abzocke im Internet!
Gemeinsam gegen Abzocke im Internet!



Betrogen - Und nun??

Liegt der Tatbestand des Betruges oder des erkennbaren Vorsatzes zum Betrug vor², erstattet Anzeige bei der Polizei, Abteilung für Internetkriminalität!
 
Nehmt euch hierfür bitte die Zeit und geht persönlich zu eurem Revier - mit allen, euch vorliegenden Unterlagen*.
Eine Anzeige zu erstatten ginge auch per Internet - davon halte ich aber nicht viel: Rückfragen können nicht gleich gestellt werden, Unterlagen können nur bedingt oder gar nicht vorgelegt werden etc pp.
 
Der BGN-Rat: Sucht auf jeden Fall das persönliche Gespräch mit den Beamten!

*falls/soweit vorhanden: eMail-Ausdrucke, Anschreiben, Telefonnotizen etc.   
² Beispiel: "Berater" xy greift (im Auftrag der xy GmbH) zum Telefon, wählt eure Nummer und gibt vor, DIE Lösung für alle eure Geldprobleme zu haben....


Gesetzliche Normierung von Betrug

Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet in seinem Absatz 1:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 2-7 regeln die Strafbarkeit des Versuchs, besonders schwere Fälle, Bandenbetrug, die Anordnung von Führungsaufsicht sowie entsprechend anwendbare Normen.
Quelle und mehr zum Thema Betrug: Wikipedia

Allgemeine Tipps zur (weiteren) Vorgehensweise bei Abzocke, erfahrt ihr hier.

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