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Gemeinsam gegen
Abzocke im Internet!
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Betrogen - Und nun??
Liegt der Tatbestand des Betruges oder des erkennbaren
Vorsatzes zum Betrug vor², erstattet Anzeige bei der Polizei,
Abteilung für Internetkriminalität!
Nehmt euch hierfür bitte die Zeit und geht persönlich zu eurem
Revier - mit allen, euch vorliegenden Unterlagen*.
Eine Anzeige zu erstatten ginge auch per Internet - davon
halte ich aber nicht viel: Rückfragen können nicht gleich
gestellt werden, Unterlagen können nur bedingt oder gar nicht
vorgelegt werden etc pp.
Der BGN-Rat: Sucht auf jeden Fall das persönliche Gespräch mit
den Beamten!
*falls/soweit vorhanden: eMail-Ausdrucke, Anschreiben,
Telefonnotizen etc.
² Beispiel: "Berater" xy greift
(im Auftrag der xy GmbH) zum Telefon, wählt eure Nummer und
gibt vor, DIE Lösung für alle eure Geldprobleme zu haben....
Gesetzliche Normierung von Betrug
Der Betrugstatbestand des
Strafgesetzbuchs (§
263 StGB) lautet in seinem Absatz 1:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher
oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen
Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Abs. 2-7 regeln die Strafbarkeit des Versuchs, besonders schwere
Fälle, Bandenbetrug, die Anordnung von Führungsaufsicht sowie
entsprechend anwendbare Normen.
Quelle und mehr zum Thema Betrug:
Wikipedia
Allgemeine Tipps zur (weiteren) Vorgehensweise bei Abzocke, erfahrt
ihr
hier.
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